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   OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 9 U 78/99   

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https://dejure.org/2000,9716
OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 9 U 78/99 (https://dejure.org/2000,9716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2000 - 9 U 78/99 (https://dejure.org/2000,9716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 9 U 78/99 (https://dejure.org/2000,9716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    RECHTS VOR LINKS gilt auch auf öffentlichen Gehwegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrradunfall mit anderem Radfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer auf sich kreuzenden Radwegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 23.01.2004 - 24 U 118/03

    Kollision zwischen Kraftfahrzeug und Radfahrer: Vorfahrt des den Radweg

    So ergibt es sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO (ebenso: OLG Karlsruhe DAR 2000, 307).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11

    Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh-

    (Anschluss an OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 1998, 37 und DAR 2000, 307).

    Da sich die Widmung zur gemeinschaftlichen Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger nicht auf eine Geh- bzw. Fahrtrichtung beschränken kann, wobei ein Verlassen des beschilderten gemeinsamen Geh- und Radwegs nur über einen Gehweg möglich ist, ist davon auszugehen, dass der Verbindungsweg auch in dem von der Beklagten genutzten Teil mangels besonderer Regelung gleichermaßen von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf (OLG Karlsruhe, DAR 2000, 307) und somit insgesamt als gemeinsamer Geh- und Radweg anzusehen ist.

    Somit handelt es sich bei der Kreuzung, an der der streitgegenständliche Unfall passierte, um eine solche im Sinn des § 8 StVO, an der die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Oktober 1997, 10 U 113/97 und DAR 2000, 307).

  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 179/20

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vom Geh- bzw. Radweg auf die

    Radwege folgen dabei in der Bestimmung des Vorfahrtsrechts der Straße, der sie zugehören, nachdem er sich auch dem äußerlichen Erscheinungsbild, auf das es maßgebend ankommt, als Teil der Straße darstellt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.1. 2004 - 24 U 118/03 -, NJOZ 2004, 1668, beck-online; OLG Karlsruhe Urt. v. 24.2.2000 - 9 U 78/99, BeckRS 2000, 10730).
  • LG Wuppertal, 06.11.2015 - 9 S 218/15

    Verkehrsrechtliche Einordnung der Kreuzung eines ausgewiesenen Rad- und Fußwegs

    Das Amtsgericht hat zu Recht und in Übereinstimmung mit obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, 9 U 78/99, bei juris) die Auffassung vertreten, dass bei einer Verkehrssituation wie der vorliegenden § 8 I StVO einschlägig ist.
  • AG Velbert, 03.09.2015 - 11 C 81/14

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Fahrradunfalls an einer Kreuzung i.R.e.

    Auch dies ergibt sich aus der äußerlich gleichen Gestaltung der Wege sowie der fehlenden Kennzeichnung des kreuzenden Weges als Gehweg (vgl. hierzu OLG Karlsruhe DAR 2000, 307).
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